« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)
Sortierung:
-
VIII ZR 125/22 - Auskunftsanspruch zur MietpreisbremseLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
-
64 S 309/22 - Rechtsmissbräuchliche AuskunftsklageLeitsatz: .../Abgrenzung zu BGH - VIII ZR 133/20 -, GE 2022, 579...LG Berlin30.08.2023
-
VIII ZR 60/22 - Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters bei Vereinbarung einer Staffelmiete, MietpreisbremseLeitsatz: Zur Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB bei Vereinbarung einer Staffelmiete.BGH12.07.2023
-
VIII ZR 117/22 - Wanddurchgangs-Grundfläche als Türnischen-FlächeLeitsatz: Zum Begriff der „Türnische“ i.S.d. Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 3 WoFIV.BGH27.09.2023
-
VIII ZR 52/23 - Zulässigkeit der „enveloping- Signatur“, Streitwert bei Anspruch auf Herabset-zung der StaffelmieteLeitsatz: ...30. März 2022 - VIII ZR 279/21, GE 2022, 1001...BGH15.05.2024
-
VIII ZR 375/21 - Verjährungsfrist für Auskunftsanspruch des Mieters, Berliner MietenbegrenzungsverordnungLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
-
VIII ZR 8/22 - Verjährungsfrist für AuskunftsanspruchLeitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.BGH12.07.2023
-
VII ZR 245/23 - Verjährungsfrist des Anspruchs auf BauhandwerkersicherungLeitsatz: Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB (in der Fassung vom 23. Oktober 2008) beginnt in entsprechender Anwendung von § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit.BGH21.11.2024
-
XII ZR 234/95 - Schriftform; Urkunde; Bezugnahme; MietvertragLeitsatz: a) Die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Numerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher graphischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt. b) § 566 BGB stellt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die äußere Beschaffenheit der Vertragsurkunde.BGH24.09.1997
-
67 S 57/24 - Fehlende Spüle und Keller, aus Denkmalschutzgründen nicht genehmigungs-fähiger BalkonLeitsatz: 1. Maßgeblich für die Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals (hier: fehlende Spüle und fehlender Keller) sind die Verhältnisse bei Beginn des Mietverhältnisses. Das gilt auch bei Übernahme der Wohnung durch den bisherigen Untermieter vom Vormieter.2. Das wohnwertmindernde Merkmal „fehlender Balkon“ trifft nicht zu, wenn nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde der Anbau eines Balkons nicht genehmigungsfähig ist.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II24.09.2024