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Urteil Zur Angemessenheit der Vertragsstrafe für eine nicht eingehaltene Verpflichtung zur Schließung einer Baulücke


Schlagworte

Zur Angemessenheit der Vertragsstrafe für eine nicht eingehaltene Verpflichtung zur Schließung einer Baulücke

Leitsatz

Der mit der Übernahme einer strafbewehrten Bebauungsverpflichtung verbundene Kauf eines Grundstücks kann bei schweren Verstößen gegen diese vertragliche Verpflichtung auch eine Vertragsstrafe rechtfertigen, die außer Verhältnis zum vereinbarten Kaufpreis für das Grundstück steht; entscheidend ist vielmehr das Verhältnis zwischen der Vertragsstrafe und der Schwere des mit ihr geahndeten Verstoßes.

(Leitsatz der Redaktion)

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