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3 U 53/18 - Zur Angemessenheit der Vertragsstrafe für eine nicht eingehaltene Verpflichtung zur Schließung einer BaulückeDer Fall: ...Grundstück bis Ende 2009 u. a. mit einem Wohn...OLG Köln30.11.2018
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75 C 53/18 - Räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit und WohngeldLeitsatz: Die räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit von ca. 278,60 m² auf ca. 179,70 m² bei gleichzeitiger Verringerung der Miteigentumsanteile von 648/10.000 auf 404/10.000 kann nicht unmittelbar und isoliert zum Gegenstand eines notariell beurkundeten Kaufvertrags gemacht werden. Sie kann auch nicht in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gestellt und beschlossen, sondern nur in Anwesenheit aller vorhandenen Wohnungseigentümer notariell beurkundet und zur Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern beauftragt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg20.02.2019
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V ZB 53/18 - Verfahren zur Namensänderung im Grundbuch nach Geschlechtsumwandlung, Ausnahmen vom Offenbarungsverbot bei geschlossenem GrundbuchLeitsatz: 1. Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens, hat das Grundbuchamt die Namensänderung in dem bisherigen Grundbuchblatt zu vermerken. Anschließend ist das Grundbuch in entsprechender Anwendung der §§ 28 ff. GBV umzuschreiben, d. h., das bisherige Grundbuchblatt wird geschlossen und ein neues Grundbuchblatt wird eröffnet. 2. Die Einsicht in das wegen eines Offenbarungsverbots gemäß § 5 Abs. 1 TSG geschlossene Grundbuchblatt ist nur solchen Personen zu gestatten, die ein berechtigtes Interesse hieran, d. h. (auch) an den früheren Eintragungen dargelegt haben.BGH07.03.2019
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V ZB 223/12 - Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht erfüllter Gebührenansprüche; verzögerte EigentumsumschreibungUrteil: .... 4 und Abs. 3 GNotKG weiterhin...BGH16.10.2014
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VIII ZR 80/18 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung des Grundversorgers, im Privatrechtsmantel organisierte StaatsbeteiligungLeitsatz: ...Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in...BGH29.01.2020
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VIII ZR 75/19 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung in der GrundversorgungLeitsatz: ...Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in...BGH29.01.2020
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VIII ZR 385/18 - Transparenzanforderungen an einseitige Gaspreiserhöhung des GrundversorgersLeitsatz: ...Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 4 bis 6 in...BGH29.01.2020
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V ZB 17/22 - Nach Löschung einer Zwangseintragung kein Anspruch auf Umschreibung des GrundbuchblattesUrteil: ...Ausschlusstatbestand des Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO keine...BGH21.09.2023
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10 S 4.18 - Gebietserhaltungsanspruch im unbeplanten InnenbereichLeitsatz: 1. Der Gebietserhaltungsanspruch besagt, dass die Eigentümer von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet das Recht haben, sich unabhängig von einer individuellen Betroffenheit gegen Vorhaben zur Wehr zu setzen, die der Gebietsart und dem Gebietscharakter widersprechen. 2. Der Gebietserhaltungsanspruch gilt in Fällen des § 34 Abs. 2 BauGB (bei faktischen Baugebieten) wie bei festgesetzten Baugebieten. Bei solchen Gebieten setzt der Gebietserhaltungsanspruch voraus, dass die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB einem Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung entspricht. Ist dies nicht der Fall, sondern stellt sich die Struktur der näheren Umgebung eines Vorhabens insbesondere als Gemengelage dar, die nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, kommt ein Anspruch auf Abwehr gebietsfremder Vorhaben nicht in Betracht.OVG Berlin-Brandenburg07.12.2018
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V ZR 159/19 - Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keinen Bauträgervertrag vorausDer Fall: ...ihre Anfechtungsklage u. a. darauf, dass...BGH14.02.2020