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Urteil Berechnung der Karenzzeit, letzter Tag der Frist ein Sonnabend
Schlagworte
Berechnung der Karenzzeit, letzter Tag der Frist ein Sonnabend
Leitsatz
Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Sonnabend, tritt in Anwendung des § 193 BGB an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.
(Leitsatz der Redaktion)
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