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Urteil Berechnung der Karenzzeit, letzter Tag der Frist ein Sonnabend


Schlagworte

Berechnung der Karenzzeit, letzter Tag der Frist ein Sonnabend

Leitsatz

Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Sonnabend, tritt in Anwendung des § 193 BGB an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag.

(Leitsatz der Redaktion)

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