Urteil Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung, Informationspflicht des Verkäufers über Beratung durch Vermittler
Schlagworte
Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung, Informationspflicht des Verkäufers über Beratung durch Vermittler
Leitsätze
1. Verzichtet der Verkäufer einer Eigentumswohnung auf jeglichen Kontakt mit dem Kaufinteressenten und überlässt dem Vermittler die Vertragsverhandlungen, kann bei Beratungsbedarf des Käufers von einem konkludenten Beratungsvertrag mit dem Verkäufer, vertreten durch den Vermittler, ausgegangen werden.
2. Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.
3. Auch eine Verkehrswertüberschreitung von (nur) mehr als 50 % kann zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages führen, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie etwa die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist bis zur notariellen Beurkundung.
(Leitsätze zu 1 und 3 von der Redaktion)
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