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  1. V ZR 256/14 - Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung, Informationspflicht des Verkäufers über Beratung durch Vermittler
    Leitsatz: 1. Verzichtet der Verkäufer einer Eigentumswohnung auf jeglichen Kontakt mit dem Kaufinteressenten und überlässt dem Vermittler die Vertragsverhandlungen, kann bei Beratungsbedarf des Käufers von einem konkludenten Beratungsvertrag mit dem Verkäufer, vertreten durch den Vermittler, ausgegangen werden.2. Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten. 3. Auch eine Verkehrswertüberschreitung von (nur) mehr als 50 % kann zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages führen, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie etwa die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist bis zur notariellen Beurkundung. (Leitsätze zu 1 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    22.04.2016
  2. V ZR 28/12 - Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs durch Erbeinsetzung; Vorversterben
    Leitsatz: Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch dann vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten kann. In diesem Fall entsteht der Anspruch endgültig erst, wenn der Leistungsempfänger anderweitig über das Eigentum verfügt oder stirbt.
    BGH
    22.03.2013
  3. V ZR 244/17 - Sittenwidriges Gebot in der Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Wer in der Zwangsversteigerung ein Gebot in der Absicht abgibt, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, handelt sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB. b) Für die Absicht eines Bieters, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn er zum einen bei der Abgabe des Gebots vermögenslos ist oder bereits in anderen Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber nicht rechtzeitig bis zu dem Verteilungstermin entrichtet oder hinterlegt hat und zum anderen auch in dem in Rede stehenden Verfahren das Bargebot nicht rechtzeitig entrichtet oder hinterlegt. c) Begründen konkrete Tatsachen den Verdacht, dass mehrere Personen unter Verfolgung verfahrensfremder Ziele kollusiv mit demjenigen zusammengewirkt haben, der als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber bis zu dem Verteilungstermin nicht entrichtet oder hinterlegt hat, tragen sie die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, ein solches Zusammenwirken habe nicht vorgelegen; dies gilt auch, wenn sich das Zusammenwirken über mehrere Versteigerungen desselben Grundstücks erstreckt und auch dann, wenn in den jeweiligen Versteigerungsterminen verschiedene Bieter auftreten, die an dem gemeinsamen Vorgehen beteiligt sind.
    BGH
    22.02.2019
  4. V ZR 279/17 - Haftung des Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft
    Leitsatz: Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.
    BGH
    26.10.2018
  5. V ZR 46/10 - Eigentumsverletzung; Verwertungsverbot für ungenehmigte Filmaufnahmen auf Grundstücken; Recht am Bild der eigenen Sache; Ablichtungen von Schlössern und Parkanlagen der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten; Fotoaufnahmen
    Leitsatz: Ohne Einwilligung des Eigentümers auf dem Gelände des Grundstücks angefertigte Filmaufnahmen dürfen nicht verwertet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.12.2010
  6. V ZR 45/10 - Eigentumsverletzung; Verwertungsverbot für ungenehmigte Filmaufnahmen auf Grundstücken; Recht am Bild der eigenen Sache; Ablichtungen von Schlössern und Parkanlagen der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten; Fotoaufnahmen
    Leitsatz: ...ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil...
    BGH
    17.12.2010
  7. V ZR 152/18 - Ansprüche bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschrift des Bauordnungsrechts
    Leitsatz: .... September 2000 - V ZR 443/99, NZM 2001, 396, 397...
    BGH
    13.12.2019
  8. 67 S 214/16 - Keine Zahlungsverzugskündigung bei ausstehendem Bagatellbetrag aufgrund fahrlässigen Mieterverhaltens bei Beantragung von Transferleistungen
    Leitsatz: 1. Der Zahlungsverzug des Mieters mit einem die Bagatellgrenzen des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen („small claims procedure“, VO [EG] Nr. 861/2007) erheblich unterschreitenden Betrag (hier: 911,92 €) rechtfertigt bei einem langjährigen Mietverhältnis die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unabhängig von der Höhe der monatlich geschuldeten Miete zumindest dann nicht, wenn der Verzug darauf zurückzuführen ist, dass dem Mieter bei der Beantragung oder Überwachung der ihm zustehenden und seine Miete deckenden staatlichen Transferleistungen bloße Fahrlässigkeit zur Last fällt. 2. Zum etwaigen Gleichlauf der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Miet- und Arbeitsrecht bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung für das vom Kündigenden behauptete Verschulden des Gekündigten. 
    LG Berlin
    20.10.2016
  9. IX ZR 100/07 - Feststellungsklage des Gläubigers im Insolvenzverfahren gegen Widerspruch des Insolvenzverwalters; Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters; vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung; rückständige Mieten; Mietzinsbetrug; Anmeldung zur Insolvenztabelle
    Leitsatz: Erhebt der Insolvenzverwalter gegenüber der Anmeldung einer Forderung, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung hergeleitet wird, einen auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch, hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse daran, die Wirkungslosigkeit dieses Widerspruchs feststellen zu lassen. Hängt der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht ab, steht dem Insolvenzverwalter ein auf den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung beschränktes Widerspruchsrecht nicht zu (Fortführung von BGH WM 2008, 650).
    BGH
    12.06.2008
  10. XII ZR 146/07 - Insichgeschäft bei Gesamtvertretung; Freie Wahl des Gläubigers hinsichtlich der Inanspruchnahme eines bestimmten Gesamtschuldners
    Leitsatz: a) Bei der Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - entgegen § 181 BGB - vorgenommene Rechtsgeschäft von dem anderen konkludent genehmigt wurde, ist allein auf dessen Kenntnisstand abzustellen. b) Gemäß § 421 Satz 1 BGB kann der Gläubiger frei wählen, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will, soweit sich sein Vorgehen nicht als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei ist er grundsätzlich dem von ihm in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber nicht verpflichtet, auf ausbleibende Zahlungen des anderen Gesamtschuldners hinzuweisen.
    BGH
    16.12.2009