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Urteil Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung


Schlagworte

Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung

Leitsätze

1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Ausstattung einer Mietwohnung setzt voraus, dass beide Parteien erkennbar einen bestimmten Zustand als vertraglich geschuldet vertraglich vereinbart haben (BGH, GE 2022, 93).

2. Wird eine Wohnung mit einer Gasetagenheizung vermietet, kann nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen, dass dies der vertragsgemäße Zustand ist.

3. Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.

(Leitsätze der Redaktion)

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