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VIII ZR 194/21 - Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der GasetagenheizungLeitsatz: 1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Ausstattung einer Mietwohnung setzt voraus, dass beide Parteien erkennbar einen bestimmten Zustand als vertraglich geschuldet vertraglich vereinbart haben (BGH, GE 2022, 93).2. Wird eine Wohnung mit einer Gasetagenheizung vermietet, kann nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen, dass dies der vertragsgemäße Zustand ist.3. Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.(Leitsätze der Redaktion)BGH19.07.2022
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VIII ZR 280/21 - „Fiktive“ Schadensbemessung für unterlassene SchönheitsreparaturenLeitsatz: ..., Beschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, GE...BGH19.04.2023