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Urteil Abweichungen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung lediglich anfechtbar
Schlagworte
Abweichungen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung lediglich anfechtbar
Leitsatz
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall - bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung - von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar.
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