« zurück zur Suche
Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision bei fehlender Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO
Schlagworte
Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision bei fehlender Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO
Leitsatz
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO unterlassen hat und der Schuldner daraufhin keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn das Berufungsgericht durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden hat.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat