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Urteil Abrechnung der warmen Betriebskosten, fehlender Einbau von Wärmezählern für Warmwasserversorgung, Kürzungsrecht nach § 12 HeizKV, unzumutbarer Erfassungsaufwand
Schlagworte
Abrechnung der warmen Betriebskosten, fehlender Einbau von Wärmezählern für Warmwasserversorgung, Kürzungsrecht nach § 12 HeizKV, unzumutbarer Erfassungsaufwand
Leitsatz
Fehlen in der zentralen Warmwasserversorgungsanlage Wärmezähler, und legt der Vermieter nicht ausreichend dar, dass die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann, hat der Mieter ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizKV (gegen LG Berlin, ZR 67, GE 2017, 951).
(Leitsatz der Redaktion)
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