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64 S 188/22 - Fälligkeit von Schönheitsreparaturen während der MietzeitLeitsatz: 1. Ist der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, werden sie auch im laufenden Mietverhältnis fällig, wenn aus der Sicht eines objektiven Beobachters Renovierungsbedarf besteht, und nicht erst bei einer Substanzgefährdung.2. Eine unwirksame Quotenklausel infiziert nicht eine für sich genommene unbedenkliche Vornahmeklausel.3. Eine geruchsbelastete Lage nach dem Berliner Mietspiegel liegt nicht vor, wenn die Belastung lediglich bei ungünstigen Wetterlagen auftritt.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II05.03.2026
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1 StR 188/22 - Scheinselbständigkeit von RechtsanwältenDer Fall: ...Mitarbeiterschaft“ in seiner – als „S. & Kollegen...BGH08.03.2023
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VIII ZR 250/23 - Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Verletzung der VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.BGH06.08.2025
