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  1. 65 S 139/24 - Verurteilung zur Duldung von Modernisierungsarbeiten verpflichten den Mieter nur in Ausnahmefällen zum Auszug
    Urteil: ...Nr. 3 BGB). Die Rücksichtnahmepflicht...
    LG Berlin II
    22.10.2024
  2. 66 S 258/22 - Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung
    Urteil: .... März 2023 - 66 S 149/22. Die sich über...
    LG Berlin
    10.05.2023
  3. 67 S 37/22 - Nachträglicher Ausgleich der Kündigungsrückstände
    Leitsatz: ...(Festhaltung an der Rspr. der Kammer - Urt. v. 3...
    LG Berlin
    19.07.2022
  4. VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer Räume
    Leitsatz: ...Ungenauigkeiten hinzunehmen. 3. Das Ersatzverfahren...
    BGH
    27.10.2021
  5. III ZR 121/05 - Gemeindehaftung bei Überschwemmung; höhere Gewalt
    Leitsatz: Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, daß sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder daß sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).
    BGH
    19.01.2006
  6. VIII ZR 161/24 - Keine Auslösung der Kündigungssperrfrist bei Verkauf an Personenhandelsgesellschaft
    Leitsatz: a) Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) löst nicht die in der Vorschrift des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB geregelte Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Erwerbers aus.b) Eine (erstmalige) Veräußerung vermieteten Wohnraums nach dessen Umwandlung in Wohnungseigentum lässt (ausnahmsweise) nicht die Kündigungssperrfrist gemäß § 577a Abs. 1 BGB beginnen, wenn sie einem Erwerb des noch nicht aufgeteilten Hausgrundstücks durch eine Personengesellschaft oder Erwerbermehrheit im Sinne des § 577a Abs. 1a BGB nachfolgt (§ 577a Abs. 2a BGB). Soweit die Vorschrift des § 577a Abs. 2a BGB für diesen Fall den Zeitpunkt der Veräußerung an die Personengesellschaft oder Erwerbermehrheit auch im Verhältnis zum Erwerber des Wohnungseigentums für maßgeblich erklärt, setzt sie nicht voraus, dass es sich bei dem Erwerber um einen der Gesellschafter oder der Miteigentümer handelt.
    BGH
    06.08.2025
  7. VIII ZR 147/22 - Unwahre Tatsachenbehauptungen des Mieters als Kündigungsgrund
    Leitsatz: ...Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach...
    BGH
    25.10.2023
  8. VIII ZR 287/23 - Keine Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: ...§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter...
    BGH
    23.07.2025
  9. III ZR 60/91 - Fluglärmimmissionen von Militärflughafen; Entschädigungsansprüche wegen enteignenden Eingriffs durch Fluglärm
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen von Entschädigungsansprüchen wegen Fluglärmimmissionen, die von einem Militärflughafen ausgehen (hier: enteignender Eingriff durch Fluglärm).
    BGH
    25.03.1993
  10. VIII ZR 145/24 - Hilfsweise fristgemäße Kündigung bei Zahlungsverzug und Ausgleich in der Schonfrist
    Leitsatz: Es wird daran festgehalten, dass bei Zahlungsverzug eine Zahlung innerhalb der Schonfrist die Wirkung einer hilfsweise erklärten fristgemäßen Kündigung nicht beseitigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.04.2025