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  1. 10 U 12/01 - Kein Mangel bei späterer Änderung des wissenschaftlich-technischen Sicherheitsstandards; Einbruchserie als Mangel
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht gemäß § 536 (a. F.) bzw. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den Sicherheitsstandard eines vermieteten Bürogebäudes veränderten Sicherungserkenntnissen anzupassen. 2. Zur Frage, ob eine Einbruchserie einen Mangel der Mietsache darstellt.
    OLG Düsseldorf
    06.06.2002
  2. 3 S 91/20 - Kein Kostenerstattungsanspruch des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen, zur Form von Betriebskostenabrechnungen
    Leitsatz: 1. Durch den Mieter durchgeführte, aber von ihm nicht geschuldete Schönheitsreparaturen führen nicht zu einer Ausgleichspflicht des Vermieters. 2. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Wiesbaden
    09.07.2020
  3. 66 S 200/21 - Unwirksamkeit auch der fristgerechten Kündigung nach Schonfristzahlung
    Leitsatz: .... 13.10.2021, VIII ZR 91/20) abweichende...
    LG Berlin
    01.07.2022
  4. 67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach Mietendeckel
    Leitsatz: ...zu vertretenden Umständen. 3. Der...
    LG Berlin
    08.02.2022
  5. 64 S 180/21 - Verzögerung der Zahlung durch JobCenter und geringes Verschulden des Mie-ters
    Leitsatz: .... 3 BGB und spielen deswegen für die...
    LG Berlin
    15.03.2023
  6. 66 S 258/22 - Schonfristzahlung heilt auch ordentliche Kündigung
    Urteil: .... März 2023 - 66 S 149/22. Die sich über...
    LG Berlin
    10.05.2023
  7. RE-Miet 2/86 - Baulärm; Streitverkündung; Mietminderungsprozess; Lärmbeeinträchtigung; Minderung
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters von Wohnraum, wegen eines vom Nachbargrundstück ausgehenden Baulärms den Mietzins zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muß.
    BayObLG
    04.02.1987
  8. V ZR 28/08 - Ausgleichsanspruch für Bergschäden
    Leitsatz: Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung (§§ 114 ff. BBergG) verdrängt.
    BGH
    19.09.2008
  9. V ZR 39/99 - Kein Abwehranspruch gegen Drogenhilfezentrum, aber nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; Störungen vom Nachbargrundstück
    Leitsatz: a) Der Betreiber eines Drogenhilfezentrums und der Vermieter des Grundstücks, auf dem der Betrieb stattfindet, können als mittelbare Störer für die Behinderung des Zugangs zu dem Nachbargrundstück durch die Drogenszene verantwortlich sein, die sich auf der öffentlichen Straße vor den benachbarten Grundstücken bildet. b) Der Anspruch des Nachbarn auf Einstellung des Betriebes eines Drogenhilfezentrums wegen Behinderung des Zugangs zu seinem Grundstück kann wegen des Allgemeininteresses an der Aufrechterhaltung des Betriebes ausgeschlossen sein; in diesem Falle steht dem Nachbarn ein Ausgleichsanspruch in Geld zu, der sich an den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung ausrichtet.
    BGH
    07.04.2000
  10. III ZR 121/05 - Gemeindehaftung bei Überschwemmung; höhere Gewalt
    Leitsatz: Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, daß sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder daß sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).
    BGH
    19.01.2006