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VIII ZR 147/22 - Unwahre Tatsachenbehauptungen des Mieters als KündigungsgrundLeitsatz: ...Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach...BGH25.10.2023
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66 S 258/22 - Schonfristzahlung heilt auch ordentliche KündigungUrteil: .... März 2023 - 66 S 149/22. Die sich über...LG Berlin10.05.2023
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64 S 180/21 - Verzögerung der Zahlung durch JobCenter und geringes Verschulden des Mie-tersLeitsatz: .... 3 BGB und spielen deswegen für die...LG Berlin15.03.2023
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VIII ZR 307/21 - Keine Schonfristsetzung bei auf Zahlungsverzug gestützter fristgemäßer KündigungLeitsatz: .... Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, GE 2021, 1549...BGH05.10.2022
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66 S 200/21 - Unwirksamkeit auch der fristgerechten Kündigung nach SchonfristzahlungLeitsatz: .... 13.10.2021, VIII ZR 91/20) abweichende...LG Berlin01.07.2022
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67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach MietendeckelLeitsatz: ...zu vertretenden Umständen. 3. Der...LG Berlin08.02.2022
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IV ZR 144/21 - Kein Versicherungsschutz bei coronabedingten BetriebsschließungenLeitsatz: 1. Nach § 2 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 1 ZBSV 08 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 08, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID-19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt. 2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 08 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).BGH26.01.2022
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VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer RäumeLeitsatz: ...Ungenauigkeiten hinzunehmen. 3. Das Ersatzverfahren...BGH27.10.2021
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VIII ZR 91/20 - Keine „Heilung“ der fristgerechten Kündigung durch SchonfristzahlungLeitsatz: ...§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter...BGH13.10.2021
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3 S 91/20 - Kein Kostenerstattungsanspruch des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen, zur Form von BetriebskostenabrechnungenLeitsatz: 1. Durch den Mieter durchgeführte, aber von ihm nicht geschuldete Schönheitsreparaturen führen nicht zu einer Ausgleichspflicht des Vermieters. 2. Handschriftliche Zusätze, Einfügungen und Ergänzungen machen Betriebskostenabrechnungen grundsätzlich nicht formunwirksam. (Leitsätze der Redaktion)LG Wiesbaden09.07.2020