« zurück zur Suche

Urteil Ausfallpauschale bei abgesagter Wohnungsräumung


Schlagworte

Ausfallpauschale bei abgesagter Wohnungsräumung

Leitsatz

Besteht zwischen Gerichtsvollzieher und Spedition eine Vereinbarung, wonach eine Ausfallpauschale nicht anfällt, wenn der Gläubigervertreter die Räumung eine Woche vorher absagt, so ist eine Ausfallentschädigung nicht geschuldet, wenn der Gläubiger in der Woche vor der geplanten Räumung an dem Tag den Auftrag zurücknimmt, der durch seine Benennung dem Tag der geplanten Räumung entspricht.

(Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.