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Suchergebnis Urteilssuche (681 - 690 von 727)

  1. VIII ZB 24/03 - Berufung gegen ein Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
    Leitsatz: Zur Begründung der Berufung gegen ein Urteil, das weder Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält, reicht der Hinweis auf deren Fehlen aus. 
    BGH
    17.06.2003
  2. VI ZB 10/03 - Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung
    Leitsatz: Zum Beginn der Berufungsfrist bei einer Urteilsberichtigung gem. § 319 ZPO.
    BGH
    24.06.2003
  3. V ZR 84/02 - Schadensersatz wegen unzutreffender vorvertraglicher Erklärungen; Mietausfall und Vorteilsausgleichung; Schadensersatz trotz Overrent
    Leitsatz: Der nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß zu ersetzende Schaden kann nach den Regeln der Vorteilsausgleichung gemindert sein kann. Eine Anrechnung von Vorteilen muss jedoch dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entsprechen, darf  mithin den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und den Schädiger nicht unbillig begünstigen darf. Der einzelne Vorteil muss, soll er zur Anrechnung führen, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d. h. ihm seiner Art nach entsprechen.Für Vorteile, die den Schaden mindern, ist grundsätzlich der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig
    BGH
    17.10.2003
  4. V ZR 83/02 - Verkehrsflächenbereinigung
    Leitsatz: Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9. Mai 1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.
    BGH
    11.07.2003
  5. V ZR 444/02 - Nutzungsherausgabeanspruch; Saldo zugunsten des Berechtigten; Fristablauf
    Leitsatz: Eine teleologische Reduktion des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG dahin, daß der Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten mit Fristablauf nicht erlischt, wenn der Verfügungsberechtigte zuvor einen Saldo zugunsten des Berechtigten ermittelt hat, ist nicht möglich; jedoch kann dem Verfügungsberechtigten in diesem Falle für eine gewisse Zeitspanne die Berufung auf den Fristablauf versagt sein.
    BGH
    25.07.2003
  6. V ZR 435/02 - Auflassungsanspruch; Bodenreformgrundstück; Zuteilung
    Leitsatz: Die Zuteilung mehrerer Grundstücke aus der Bodenreform als Kleinstfläche an einen Begünstigten ist nicht deshalb nichtig, weil die Fläche der Grundstücke insgesamt mehr als 5.000 qm beträgt.
    BGH
    18.07.2003
  7. V ZR 430/02 - Restitutionsverfahren; Vollmacht
    Leitsatz: Eine Vollmacht für das Restitutionsverfahren ermächtigt nur zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen zu Ansprüchen, über die in diesem Verfahren eine Entscheidung getroffen werden kann, nicht dagegen auch zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen, über die nicht im Restitutionsverfahren, sondern durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden ist.
    BGH
    11.07.2003
  8. V ZR 39/02 - Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug
    Leitsatz: Zu dem an den Berechtigten herauszugebenden Entgelt gehört auch der Teil des Mietzinses, der von dem Verfügungsberechtigten als Umsatzsteuer ausgewiesen ist; der Verfügungsberechtigte kann diesen jedoch in dem Verhältnis kürzen, in dem die Vorsteuer seines Unternehmens zur Gesamtheit der als Umsatzsteuer ausgewiesenen Mietanteile steht.
    BGH
    10.10.2003
  9. V ZR 387/02 - Erlösauskehr; Verkaufsaufwendungen des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: a) Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG ist auf das von dem Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat (§ 285 BGB) gerichtet. b) Die Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zur Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks mindern den nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebenden Erlös nur dann, wenn dem Verfügungsberechtigten wegen seiner Aufwendungen ein Ersatzanspruch zusteht.
    BGH
    25.07.2003
  10. V ZR 370/02 - Besitzrecht der Genossenschaft als Finanzierer des Bauprojekts
    Leitsatz: Ist eine Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem Geschäftsgegenstand zwar nicht formell als Investitionsauftraggeberin aufgetreten, oblag ihr aber von Anfang an gegenüber der bauausführenden Stelle die Finanzierung des Bauprojekts und erhielt sie nach Bauausführung die Nutzung ohne die Einschränkungen der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften vom 11. Oktober 1974 übertragen, so kann sie in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG als Rechtsnachfolgerin des Nutzers angesehen werden.
    BGH
    30.05.2003