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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 650 von 727)

  1. OVG 2 B 1.97 - Baurecht; Stellplätze für Autohandel im Vorgarten; Begrünungsanordnung; Ermessen
    Leitsatz: 1. Für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BauO Bln, nach der die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzung als Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind, ist allein maßgebend, ob die Fläche faktisch nicht überbaut ist. Eine Bebauung der Fläche - im Streifall durch Stellplätze eines Autohandels - schließt deren rechtliche Qualifikation der Fläche als nicht überbaut jedoch nur aus, soweit sie baurechtlich legal ist, wobei § 8 Abs. 1 BauO Bln selbst kein eigenständiges Bauverbot trifft. 2. Bei dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot für Vorgartenflächen handelt es sich um eine spezielle, das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 10 Abs. 2 BauO Bln miterfassende, positiv auf eine das Orts- und Straßenbild belebende Gestaltung der betreffenden Flächen abzielende Bestimmung.
    OVG Berlin
    07.03.2003
  2. OVG 2 B 21.98 - Baurecht; übergeleiteter Baunutzungsplan; Auslegung in Anlehnung an Festsetzungsprinzipien des Bauzonenplans; Kerngebietsausweisung am Kurfürstendamm in einer Tiefe von 40 m; Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes auf einem überwiegend im Wohngebiet liegenden Grundstück in ein Bürogebäude, Befreiung; Unvereinbarkeit mit den Grundzügen der Planung.
    Leitsatz: 1. Zur Auslegung übergeleiteter Bebauungspläne. 2. Die im Baunutzungsplan für Berlin 1958/60 zu beiden Seiten des Kurfürstendamms ausgewiesenen Kerngebietsstreifen haben eine Tiefe von 40 m hinter den förmlich festgestellten Bau- und Straßenfluchtlinien. Dieses Maß ergibt sich aus dem in den Baunutzungsplan übernommenen Prinzip des Bauzonenplans der Bauordnung für Berlin 1929, parallel zu bestimmten übergeordneten Straßenzügen im Innenstadtbereich 40 m tiefe Gebietsstreifen zur Abgrenzung von daran anschließenden Gebietsausweisungen anderer Schutzwürdigkeit festzusetzen. 3. Mit den Grundzügen der geltenden Gebietsausweisungen im Bereich des Kurfürstendamms, insbesondere mit dem planerischen Ziel, einer Verödung der City entgegenzuwirken, ist es grundsätzlich unvereinbar, mit Hilfe einer Befreiung die Kerngebietsnutzung entlang des Kurfürstendamms in das anschließende Wohngebiet auszudehnen.
    OVG Berlin
    20.05.2003
  3. OVG 2 B 6.02 - Fußbodentiefe von Aufenthaltsräumen im Kellergeschoß
    Leitsatz: 1. Bei bestandsgeschützten Altbauten enthält die Regelung des § 77 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung Berlin keine Zusatzanforderung in bezug auf die Fußbodentiefe für Aufenthaltsräume in Erdgeschossen (1,50 m unter dem anschließenden Gelände); hier ist die Bauordnung Berlin in der aktuellen Fassung anzuwenden. 2. Ob bei Abgrabungen mit Stufen eine ausreichende Entfernung vor den Fenstern der Aufenthaltsräume im Kellergeschoß im Sinne des § 46 Abs. 1 Bauordnung Berlin eingehalten ist, hängt von der Entfernung und dem Neigungswinkel des Geländes ab. Eine Entfernung von weniger als 1 m dürfte nicht ausreichend sein. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    14.11.2003
  4. 5 W 49/02 - Baulandenteignung, Grundbuchberichtigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Enteignungen auf der Grundlage des DDR-Baulandgesetzes in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung stellen grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar. 2. Die vermögensrechtliche Abwicklung kann in dieser Zeit aber keinen Vorrang vor dem Zivilrecht mehr beanspruchen. Der Eigentümer kann deshalb im Wege der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) geltend machen, der Enteignungsbeschluß sei mangels Bekanntgabe an ihn nicht existent geworden. 3. Soweit ein Tatbestand von § 1 VermG erfüllt wird, ist eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 237 § 1 EGBGB ausgeschlossen. 4. Der V. Senat des OLG hat seine vom BGH abweichende Rechtsprechung des Vorrangs des VermG gegenüber dem Zivilrechtsweg aufgegeben. (Leitsätze zu 3 und 4 insoweit nicht amtlich)
    OLG Brandenburg
    14.10.2003
  5. 4 U 144/03 - Streitwert, Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts, Vorkaufsrechtslöschung
    Leitsatz: 1. Der Streit bei Geltendmachung der Löschung eines vermögensrechtlichen Vorkaufsrechts beträgt mindestens 10 % des Verkehrswertes des Grundstückes. 2. Je höher im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufsfalles ist, desto höher ist der Bruchteil zu bemessen, der dem Interesse des Klägers an der Löschung des Vorkaufsrechts entspricht.
    OLG Brandenburg
    30.09.2003
  6. 5 W 1/02 - Nutzergebäude, Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren
    Leitsatz: 1. Will ein Grundstückseigentümer den Abriß eines im Eigentum eines Nutzers stehenden Gebäudes erreichen, muß er dieses Gebäude notwendigerweise von dem Nutzer ankaufen (wie BGH, Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, OLG Dresden AgrarR 2000, S. 135 ff.). 2. Auf diese rechtliche Notwendigkeit ist der Grundstückseigentümer im Rahmen eines notariellen Vermittlungsverfahrens durch den Notar, ggf. Beschwerdegericht, hinzuweisen.
    OLG Brandenburg
    09.01.2003
  7. 4 O 138/03 - Haftung der Kommune; Staatshaftungsanspruch; Verjährungshemmung
    Leitsatz: 1. Eine Kommune in den neuen Bundesländern haftet regelmäßig nicht für rechtswidriges Handeln des früheren Rates der Stadt. 2. Die Verjährung eines Staatshaftungsanspruchs wegen einer rechtswidrigen Handlung eines DDR-Organs kann bis zum 31. Januar 1995 gehemmt gewesen sein.
    LG Rostock
    13.11.2003
  8. 2 T 253/02 - Gebäudegrundbuch; Gebäudeeigentum; LPG-Musterstatut; Nutzungsrecht; Eigenheimbau; Stallgebäude
    Leitsatz: Das Musterstatut der LPG Tierproduktion ("T") sieht die Einräumung eines Nutzungsrechts über den Eigenheimbau hinaus (hier: "Hühnerstall") gegenüber Dritten nicht vor.
    LG Rostock
    15.05.2003
  9. 5 T 5/03 - Grundbuch; Amtsersuchen; Löschungsbewilligung
    Leitsatz: Das Amtsersuchen auf Löschung einer nach § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG eingetragenen Sicherungshypothek bedarf keiner Bewilligung.
    LG Potsdam
    05.06.2003
  10. 10 O 401/01 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verwaltungsrechtsstreit; Mauergrundstück; Verteidigungszweck; Grenzsicherung; staatlicher Verwalter
    Leitsatz: Die Rechtsfrage, ob der Verkauf eines Mauergrundstückes durch den staatlichen Verwalter nichtig sei, weil es nicht für die Grenzsicherung, sondern für die Herstellung des Todesstreifens notwendig gewesen sei, gehört nicht vor die ordentlichen, sondern vor die Verwaltungsgerichte.
    LG Potsdam
    06.06.2003