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  1. 24 W 311/02 - Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH
    Leitsatz: Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafters/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).
    KG
    13.01.2003
  2. 67 S 241/02 - Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen/Drittmitteln
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind Drittmittel (Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten) dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Immobilie vom Voreigentümer modernisiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.01.2003
  3. 64 S 49/02 - Duldungspflicht für unwirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Vom Mieter übernommene Nachtstromspeicheröfen stehen dem Einbau einer Gaszentralheizung dann nicht entgegen, wenn die Nachtstromspeicheröfen nicht mitvermietet sind und vom Mieter grundsätzlich nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zu entfernen sind. 2. Werden Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung, ohne daß es darauf ankommt, ob die Maßnahme zugleich auch der Energieeinsparung gedient hat. 3. Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht dem Anspruch auf Duldung einer den Wohnwert verbessernden Maßnahme nicht entgegen.
    LG Berlin
    14.01.2003
  4. 24 W 129/01 - Verbot der Leitung einer Wohnungseigentümerversammlung
    Leitsatz: 1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann gegen einen anderen Wohnungseigentümer regelmäßig nicht das zeitlich unbegrenzte Verbot durchsetzen, daß dieser Eigentümerversammlungen der Wohnanlage leitet, auch wenn der Wohnungseigentümer Geschäftsführer einer Verwaltungsgesellschaft ist, die aus wichtigem Grund als Verwalterin abberufen worden ist. 2. Bei festgestelltem Mißbrauch der Befugnisse als Versammlungsleiter und Wiederholungsgefahr kann in einem besonderen Hauptsacheverfahren und dann auch im Wege einstweiliger Anordnung das zeitlich begrenzte Verbot ausgesprochen werden, Eigentümerversammlungen in einem bestimmten Zeitraum, etwa für die Dauer eines Jahres, zu leiten. Einfacher erscheint es allerdings, vorbeugend nicht ein Verbot gegen einen bestimmten Wohnungseigentümer auszusprechen, sondern für einen bestimmten Zeitraum positiv die Versammlungsleitung etwa durch den Verwalter anzuordnen.
    KG
    15.01.2003
  5. XII ZR 300/99 - Lage der Einzelgesellschafter einer vermietenden GbR; Schriftform nur bei Unterzeichnung mit Vertreterzusatz
    Leitsatz: 1. In anhängigen Verfahren, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Gesamthandsforderung entsprechend der früheren Rechtsprechung als notwendige Streitgenossen eingeklagt haben, ist nach der Änderung dieser Rechtsprechung (BGHZ 146, 341 ff.) kein Parteiwechsel dahin erforderlich, daß Kl. nun die GbR ist. Vielmehr ist eine Rubrumsberichtigung der zulässige und richtige Weg. 2. Die Schriftform des § 550 BGB ist nicht gewahrt, wenn für die vermietende GbR lediglich ein Vertreter den Vertrag unterzeichnet, ohne daß sich aus der Vertragsurkunde ergibt, wer für die vermietende GbR unterschrieben hat, in welcher Funktion er dies tat und ob seine Unterschrift ausreicht, die GbR zu binden (Fortführung von BGH GE 2002, 1326). (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    15.01.2003
  6. V ZB 51/02 - Kostenfestsetzungsbeschluß, Zinsänderung für -; Zinsen, - nach Gesetzesänderung für Kostenerstattung
    Leitsatz: Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf "Ergänzung" dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen.
    BGH
    16.01.2003
  7. III ZR 269/01 - Amtshaftung, - bei arglistiger Täuschung
    Leitsatz: Zum amtshaftungsrechtlichen Schutz des Vertrauens in eine rechtswidrige Baugenehmigung, bei deren Erwirkung der Bauherr den - objektiv erfolglosen - Versuch einer arglistigen Täuschung begangen hat.
    BGH
    16.01.2003
  8. 2Z BR 130/02 - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Anfechtungsfrist
    Leitsatz: Einem Wohnungseigentümer ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG zu gewähren, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch nicht fertiggestellt ist oder dem Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme nicht ermöglicht wird.
    BayObLG
    17.01.2003
  9. V ZR 137/02 - Schadensersatz für Vorkaufsberechtigten bei unzureichender Mitteilung über Kaufvertrag; landesrechtliche Haushaltsvorschriften als Verbotsgesetz
    Leitsatz: a) Den Vermieter trifft bei Eintritt des Vorkaufsfalls zugunsten des Mieters die mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages mitzuteilen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn dem Mieter der Vertragsinhalt unrichtig oder unvollständig zur Kenntnis gebracht wird. b) Im Fall einer solchen Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Mieters. c) Eine landesrechtliche Vorschrift, wonach Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen, kann ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB darstellen. (Leitsatz zu c von der Redaktion)
    BGH
    17.01.2003
  10. V ZR 235/02 - Bereicherung, Wegfall der - für Geschäftsunfähigen
    Leitsatz: a) Beruft sich ein Geschäftsunfähiger auf den Wegfall der Bereicherung, so obliegt ihm, nicht anders als einem Geschäftsfähigen, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der den Wegfall der Bereicherung begründenden Umstände. b) Der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs kann zum Wegfall der Bereicherung führen; Voraussetzung ist aber, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist.
    BGH
    17.01.2003