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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 727)
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IXa ZB 27/03 - Ablehnung des Rechtspflegers im ZwangsversteigerungsverfahrenLeitsatz: Zur Ablehnung eines Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren.BGH14.03.2003
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IXa ZB 45/03 - Zwangsverwaltung und NießbrauchLeitsatz: Der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger hat für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrecht einen auf den Nießbraucher lautenden Duldungstitel vorzulegen.BGH14.03.2003
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V ZR 280/02 - Eigentumserwerb bei Abwicklung von nicht eingetragenem VolkseigentumLeitsatz: a) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es entgegen, wenn vor Ablauf der Ausschlußfrist ein Dritter das Eigentum wirksam erworben hat. b) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist weder Eigentum des Volkes noch der Abwicklungsberechtigte selbst eingetragen war, stattdessen aber eine durch Ausgliederung und Umwandlung begründete Gesellschaft, die in die Funktion des Abwicklungsberechtigten eingetreten ist und deren Anteile zu 100 % von dem Abwicklungsberechtigten gehalten werden.BGH14.03.2003
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61 S 345/02 - Hochparterre nicht Erdgeschoß; Mieterhöhung; MietspiegelLeitsatz: Für die Lage im Hochparterre mit 1,60 m über Straßenniveau ist kein Abschlag nach dem Mietspiegel 2000 für Lage der Wohnung im Erdgeschoß vorzunehmen.LG Berlin17.03.2003
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65 T 2/03 - Kostentragungspflicht bei Erledigung vor RechtshängigkeitLeitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem Mieterhöhungsverlangen in Verzug, hat er die Kosten des Rechtsstreits auch dann zu tragen, wenn die Zustimmung nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage nicht unverzüglich zurücknimmt.LG Berlin17.03.2003
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9 K 1279/98 - Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; Überlassungsvertrag; vorgeschobener Enteignungszweck; EigenheimbauLeitsatz: 1. Die Enteignung eines Grundstückes nach dem BaulandG 14 Jahre nach Wohnhauserrichtung aufgrund eines Überlassungsvertrages ist machtmißbräuchlich i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG. 2. § 22 Abs. 2 BaulandG stellt keine Rechtsgrundlage für die nachträgliche Absicherung von vor der Enteignung erfolgten Baumaßnahmen dar, weil die private Errichtung nicht durch einen "staatlichen Bauauftraggeber" erfolgte.VG Potsdam17.03.2003
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67 S 322/02 - Staffelmietvereinbarung für Zeitraum nach Ende der PreisbindungLeitsatz: Die Vereinbarung einer Staffelmiete, die erst nach Ablauf der Preisbindung gelten soll, ist wirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.03.2003
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XI ZR 188/02 - Nichtigkeit der Treuhändervollmacht; Rechtsscheinhaftung bei Vorlage der Vollmachtsurkunde; Keine Haftung der Bank für unrichtige Erklärungen des Vermittlers bei BauherrenmodellenLeitsatz: a) Ist der im Rahmen eines steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodells abgeschlossene Treuhändervertrag wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nichtig, so erfaßt die Nichtigkeit auch die dem Treuhänder erteilte Vollmacht. b) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muß sich das in den Vertrieb nicht eingeschaltete finanzierende Kreditinstitut Erklärungen des Vermittlers zu Wert und Rentabilität des Kaufobjekts nicht zurechnen lassen. Sie betreffen nicht das Kreditgeschäft, sondern das zu finanzierende Geschäft und liegen damit außerhalb des Pflichtenkreises der Bank.BGH18.03.2003
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XI ZR 422/01 - Verbraucherkredit und übliche BedingungenLeitsatz: Ein Realkredit kann im Einzelfall auch dann zu "üblichen Bedingungen" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gewährt sein, wenn der vereinbarte Zinssatz die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesene obere Streubreitengrenze der Effektivverzinsung überschreitet.BGH18.03.2003
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64 S 3/03 - Regenwasserabgabe als Betriebskosten; NiederschlagswasserLeitsatz: 1. Hat der Mieter auch die Kosten der Entwässerung zu tragen, gehören dazu auch die Kosten der Oberflächenentwässerung. 2. Das gilt auch dann, wenn die Umlage dieser Kosten nach dem Wasserverbrauch des Mieters vereinbart war, weil zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages von den Wasserwerken die Kosten der Entwässerung einheitlich umgelegt wurden, jedoch nunmehr infolge einer Änderung der Tarifstruktur zwischen den Kosten der Entwässerung des Hauses und den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung für das Grundstück getrennt wird. 3. Bei einer derartigen Änderung der Tarifstruktur ist der Vermieter berechtigt, von dem vereinbarten Umlagemaßstab nach Verbrauch abzuweichen und die Kosten für die Oberflächenentwässerung nach Fläche umzulegen.LG Berlin18.03.2003