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  1. XI ZR 372/02 - individualvertragliche Haftungsbegrenzung bei Sicherungszweckvereinbarung
    Leitsatz: Zur Auslegung einer individualvertraglichen Haftungsbegrenzung.
    BGH
    09.12.2003
  2. XI ZR 421/02 - Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des BGB-Gesellschafters
    Leitsatz: Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB). Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).
    BGH
    02.12.2003
  3. XI ZR 422/01 - Verbraucherkredit und übliche Bedingungen
    Leitsatz: Ein Realkredit kann im Einzelfall auch dann zu "üblichen Bedingungen" im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gewährt sein, wenn der vereinbarte Zinssatz die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesene obere Streubreitengrenze der Effektivverzinsung überschreitet.
    BGH
    18.03.2003
  4. XI ZR 53/02 - Vertrauen auf Rechtsschein der Vollmacht; Rechtsschein bei Vertretungsmacht
    Leitsatz: Der gute Glaube an den gemäß §§ 171, 172 BGB gesetzten Rechtsschein wird geschützt, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht kennt oder kennen muß. Dabei kommt es nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände an, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst.
    BGH
    02.12.2003
  5. XII ZB 165/02 - Anforderungen an Berufungsbegründung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach neuem Recht gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 i. V. mit § 531 Abs. 2 ZPO.
    BGH
    28.05.2003
  6. XII ZB 188/02 - Rechtsbeschwerde gegen Einzelrichterentscheidung
    Leitsatz: Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - FamRZ 2003, 669).
    BGH
    11.09.2003
  7. XII ZB 193/02 - Festsetzung der Vergütung für verauslagte Gerichtskosten; vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren und verauslagte Gerichtskosten
    Leitsatz: Verauslagte Gerichtskosten können nicht nach § 19 BRAGO festgesetzt werden.
    BGH
    16.07.2003
  8. XII ZB 22/02 - Erfüllung der Auskunftspflicht mit Sachverständigen; Bewertung für Auskunftsanspruch
    Leitsatz: a) Zum Umfang der Auskunftspflicht über Vermögensgegenstände (hier: Renten- und Lebensversicherungsverträge) im Rahmen des Zugewinnausgleichs und zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung Sachverständiger zur Erfüllung der Auskunftspflicht (im Anschluß an BGHZ 84, 31 ff. und Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZR 37/90 - FamRZ 1991, 316). b) Zur Bewertung des Anspruchs auf Auskunfterteilung.
    BGH
    04.06.2003
  9. XII ZR112/02 - Unwirksame bedingte, unbestimmt befristete Kündigung
    Leitsatz: Eine unbestimmt befristete Kündigung ist regelmäßig unwirksam.
    BGH
    22.10.2003
  10. XII ZR 126/00 - Kein Ausschluß des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Zahlung bei entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung; Mietminderung
    Leitsatz: Ist im Pachtvertrag vereinbart, daß "wiederholt geübte Nachsicht" nicht als stillschweigende Duldung gilt, kann auch eine vorbehaltlose Zahlung des Pachtzinses ein Minderungsrecht nicht beeinträchtigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.10.2003