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Urteil Rechtsbeschwerde gegen Einzelrichterentscheidung
Schlagworte
Rechtsbeschwerde gegen Einzelrichterentscheidung
Leitsatz
Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - FamRZ 2003, 669).
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