« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 727)

  1. 2Z BR 236/03 - Wohnungseigentum; Heizkostenumlage; Abrechnung des Betriebsstroms und der Wasserkosten nach Wohnfläche
    Leitsatz: Eine verbrauchsabhängige Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten, in die die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage und des Wasserverbrauchs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nicht einbezogen, sondern wegen fehlender Meßgeräte insgesamt nach Wohnfläche umgelegt werden, widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
    BayObLG
    23.12.2003
  2. 11 C 492/03 - Zahlung der Mieterhöhung als konkludente Zustimmung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen die erhöhte Miete mehrfach, ohne jedoch dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt zu haben, kann erst nach mindestens sechs Monaten eine konkludente Zustimmung angenommen werden.
    AG Hohenschönhausen
    22.12.2003
  3. 10 O 1722/03 - Nutzungsherausgabeanspruch; Erlösauskehr; Teilklage; Abrechnungszeiträume; unselbständige Rechnungspositionen
    Leitsatz: 1. Der auf § 7 Abs. 7 VermG gestützte Zahlungsanspruch kann nicht, auch nicht im Wege der Teilklage, auf einzelne Abrechnungszeiträume beschränkt isoliert geltend gemacht werden. 2. Es ist vielmehr der gesamte Abrechnungszeitraum im Sinne von § 7 Abs. 7 VermG zugrunde zu legen. Einzelne Abrechnungszeiträume stellen lediglich unselbständige Rechnungspositionen dar.
    LG Dresden
    22.12.2003
  4. 8. O. 301/03 - Entgeltansprüche; Erlösauskehranspruch; Investitionsrückgabe; Nutzungsentgeltherausgabe
    Leitsatz: Gesetzlicher Erlösauskehranspruch gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 VermG gilt auch bei beschleunigter Rückgabe an den Berechtigten i. S. v. § 21 b InVorG.
    LG Berlin
    22.12.2003
  5. VIII ZB 94/03 - Rückstandssaldo als Kündigungsbegründung ausreichend
    Leitsatz: Kündigt der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich.
    BGH
    22.12.2003
  6. VIII ZR 81/03 - Befristeter Kündigungsausschluß; Mindestmietzeit; Zeitmietvertrag
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag. 2. Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien (individual-vertraglich) nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) einen Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters nach § 573 c Abs. 1 vereinbaren. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    22.12.2003
  7. VIII ZR 90/02 - Sonderkundenvertrag über Kraft-Wärme-Kopplung
    Leitsatz: Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.
    BGH
    22.12.2003
  8. 64 S 353/03 - Leuchtreklame kein Sachmangel
    Leitsatz: Der durch Leuchtreklamen verursachte Lichteinfall in eine Wohnung stellt in einer Großstadt keinen Beschaffenheitsmangel dar.
    LG Berlin
    19.12.2003
  9. III ZB 33/02 - Prozeßkostenhilfe, - für Rechtsbeschwerde
    Leitsatz: Im Verfahren der Prozeßkostenhilfe kann dem Antragsteller Prozeßkostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts der sofortigen Beschwerde bewilligt werden.
    BGH
    19.12.2003
  10. VG 10 A 321.02 - Zweckentfremdungsverbot-Verordnung; Wegfall der Mangellage; Außerkrafttreten; Ausgleichszahlung; Dauerverwaltungsakt; Bestandskraft; Rücknahme; Wiederaufgreifen; Ermessensreduzierung
    Leitsatz: Nach dem (automatischen) Außerkrafttreten der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung zum 1. September 2000 steht den Betroffenen, die aufgrund bestandskräftiger Zweckentfremdungsgenehmigungen zur Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, ein Anspruch auf Rücknahme der (Dauer-) Verwaltungsakte zu.
    VG Berlin
    19.12.2003