« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (671 - 680 von 727)

  1. V ZR 192/02 - Rückübertragung des Vermögenswertes durch Verfügungsberechtigten; Unvermögen durch Weiterveräußerung an einen Dritten; Verkehrswertermittlung
    Leitsatz: a) Dem Verfügungsberechtigten ist die Rückübertragung des Vermögenswertes infolge seiner Veräußerung auch dann nicht möglich, wenn das Unvermögen erst durch die Weiterveräußerung an einen Dritten eingetreten ist. b) Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes ist in dem Falle, daß der Vermögenswert bereits vor Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids unumkehrbar aus dem Vermögen des Verfügungsberechtigten ausgeschieden ist, der Zeitpunkt, in dem das Ausscheiden erfolgt war. c) Investitionen, die der Erwerber zugunsten des Vermögenswertes vorgenommen hat, sind bei der Wertermittlung auch dann außer Betracht zu lassen, wenn die Veräußerung vor der Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids erfolgt ist (im Anschluß an Senat BGHZ 142, 221).
    BGH
    25.07.2003
  2. V ZR 187/02 - Rechtliches Gehör; übergangenes Vorbringen; Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren
    Leitsatz: a) Ein Berufungsurteil beruht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte. b) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sich nach einer rechtlichen Überprüfung in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Berufungsurteil aus anderen Gründen als richtig darstellt. c) Ist die Revision wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zugelassen, so ist die Überprüfung des Berufungsurteils in dem Revisionsverfahren, als das das Beschwerdeverfahren gemäß § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO fortgesetzt wird, nicht auf die Gesichtspunkte beschränkt, die für die Zulassung der Revision maßgebend waren.
    BGH
    18.07.2003
  3. V ZR 158/03 - Erbenherausgabeanspruch gegen Erbschaftsbesitzer; Verjährung
    Leitsatz: Der im Zivilgesetzbuch der DDR nicht mehr vorgesehene Herausgabeanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer konnte auch nach dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1976 entstehen, wenn der Erbfall vor diesem Zeitpunkt eingetreten war; er unterliegt der regelmäßigen bzw. erbrechtlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren.
    BGH
    12.12.2003
  4. V ZR 157/03 - Sachenrechtsbereinigungsanspruch; Wohngebäude für VEB- Mitarbeiter
    Leitsatz: Die Errichtung eines Wohngebäudes durch einen VEB für seine Mitarbeiter ohne Regelung der Eigentumsverhältnisse an dem Baugrundstück oder vertragliche Regelung der Bebauung führt gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Nr. 3, 7 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b, 9 Abs. 1 Nr. 5 SachenRBerG zur Berechtigung des Nutzers nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
    BGH
    05.12.2003
  5. V ZR 156/02 - Bodenreformgrundstück; Auflassungsanspruch gegen nicht zuteilungsberechtigten Erben
    Leitsatz: Der Auflassungsanspruch aus Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 EGBGB erfaßt das Grundstück nur insoweit, als das Eigentum dem Verpflichteten durch Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB übertragen werden sollte, nicht auch einen Miteigentumsanteil, den der Verpflichtete später hinzuerworben hat.
    BGH
    28.03.2003
  6. V ZR 141/03 - Wege- und Überfahrtrecht; Ausschluss der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs
    Leitsatz: Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.
    BGH
    07.11.2003
  7. V ZR 129/03 - Dienstbarkeit für eine Energiefortleitungsanlage
    Leitsatz: 1. § 9 GBBerG ist verfassungsgemäß. 2. Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG kommt es allein darauf an, ob das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde; ob sie durch ein Mitnutzungsrecht abgesichert war, ist unerheblich. 3. Eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist auch für Anlagen entstanden, die am 25. Dezember 1993 durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert waren. § 9 Abs. 2 GBBerG gilt für solche Rechte nicht.
    BGH
    28.11.2003
  8. V ZB 1/03 - Aufgebotsverfahren; Grundstück im Beitrittsgebiet; volkseigenes Grundstück
    Leitsatz: a) Eine juristische Person kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit ihrem Recht an einem Grundstück, das sich seit mehr als 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen befindet, nicht ausgeschlossen werden, wenn sie nicht aufgelöst ist und ihre Organe festzustellen sind. b) Eine erweiternde Auslegung, nach der ein Aufgebot auch ohne Einhaltung dieser Voraussetzungen bei Grundstücken im Beitrittsgebiet möglich ist, kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn es sich um ein ehemals volkseigenes Grundstück handelt, dessen wahrer Eigentümer enteignet worden ist.
    BGH
    27.03.2003
  9. IX ZR 75/01 - Treuhandvereinbarung; Aussonderungsrecht; Insolvenz des treuhänderisch verwaltenden Eigentümers
    Leitsatz: a) Durch eine schuldrechtliche Vereinbarung, daß der bisherige Volleigentümer sein Eigentum nunmehr im Interesse eines anderen ("Treugebers") verwaltet, erwirbt dieser kein Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Eigentümers ("Treuhänders"). b) Ein Aussonderungsrecht an einem Grundstück kann durch eine Treuhandvereinbarung ohne Vormerkung des Übereignungsanspruchs des Treugebers nicht begründet werden. c) § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG begründet ein schuldrechtliches Aussonderungsrecht der Treuhandanstalt, das jedoch erlischt, sobald die Privatisierung vollzogen ist.
    BGH
    24.06.2003
  10. IX ZB 153/03 - Insolvenzverfahren; Stundung von Verfahrenskosten; Kostenvorschussanspruch
    Leitsatz: Für die Stundung von Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren hat der Schuldner dem Insolvenzgericht grundsätzlich auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen seines Ehepartners zu machen.
    BGH
    23.10.2003