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Suchergebnis Urteilssuche (671 - 680 von 727)

  1. 4 Ws 142/02 - Rehabilitierungsentscheidung; Güterentziehung; Schädigungszeitpunkt
    Leitsatz: 1. Die Aufnahme von eingezogenen Gütern in die Reha-Entscheidung ist ausnahmsweise zulässig. 2. Eine Feststellung des Schädigungszeitpunktes ist dem Rehabilitierungsgericht versagt.
    OLG Dresden
    05.02.2003
  2. XI ZB 21/02 - Gebührenabschlag, kein - bei Klage in neuen Ländern
    Leitsatz: Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind nach § 91 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz ZPO in jedem Falle zu erstatten, ohne daß es auf die Frage der Notwendigkeit i. S. v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ankommt. Einer Partei aus den alten Bundesländern, die sich durch einen Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern vor einem Gericht in den neuen Ländern vertreten ließ, kann der Kostenerstattungsanspruch daher nicht deshalb gekürzt werden, weil im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus den neuen Ländern geringere gesetzliche Gebühren entstanden wären.
    BGH
    04.02.2003
  3. 2 K 19/00 Me - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Nachreichen neuer Beweismittel
    Leitsatz: 1. Das Wiederaufgreifen des Verfahrens zumindest nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG ist nicht durch Sonderregelungen des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. 1. Neue Beweismittel können auch noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nachgereicht werden. Wenn während des Verwaltungsverfahrens über die Wiederaufnahme noch weitere neue Gründe oder Beweismittel auftauchen, die ein Verfahren nach § 51 VwVfG möglich machen würden, gebietet es schon die Verfahrensökonomie, solche Beweismittel und Gründe in das laufende Verfahren einzuführen.
    VG Meiningen
    04.02.2003
  4. 86 T 705/02; 86 T 709-712/02; 86 T 302-319/03 - Kennzeichnung im Aufteilungsplan für Sonnendeck und Lagerraum
    Leitsatz: 1. Ein Aufteilungsplan für eine Eigentumswohnung im ausgebauten Dachgeschoß ist nicht zu beanstanden, der getrennt einen Grundriß Dachgeschoß mit numerierter Dachterrasse enthält und in einem weiteren Plan für die Dachaufsicht das darüberliegende, ebenfalls numerierte Sonnendeck, ohne daß die Dachterrasse auch hier numeriert wäre. 2. Einzelräume, die durch Wand und Türdurchgang von den übrigen Räumen getrennt sind, müssen jedenfalls dann eine eigene Numerierung erhalten, wenn sie im Plan nicht farblich umrandet sind.
    LG Berlin
    04.02.2003
  5. 13 W 1/03 - Grundbuchberichtigungsanspruch; nichtige Baulandenteignung; Sicherung des Grundbuchberichtigungsanspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches; Verhältnis des Grundbuchberichtigungsanspruchs zum VermG; Vermögenszuordnungsbescheid; Eigentumsverlust bei bestandskräftigem Abschluß des vermögensrechtlichen Verfahrens
    Leitsatz: 1. Die nichtigen Enteignungen nach dem BaulandG wegen unterlassener Zustellung des Enteignungsbeschlusses begründet den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB. 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches gegen die Richtigkeit des Grundbuches gesichert werden. 3. Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist nicht wegen des Vorranges des VermG ausgeschlossen (Bestätigung BGH ZOV 2000, 235). 4. Art. 237 § 1 EGBGB verdrängt nicht die zivilrechtlichen Ansprüche, die ab 18.10.1989 entstanden sind. 5. Der Erlaß eines VZOG-Bescheides zugunsten eines Dritten begründet keinen rechtswirksamen Eigentumserwerb. 6. Der bereits erfolgte bestandskräftige Abschluß des vermögensrechtlichen Verfahrens hat zivilrechtlich nicht zum Eigentumsverlust geführt.
    KG
    04.02.2003
  6. V ZR 276/00 - Kein Besitzschutz nach einstweiliger Verfügung
    Leitsatz: Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 862 Abs. 1 BGB ist kein Raum, wenn der Kl. den Besitz durch die Zwangsvollstreckung aus einer von dem Bekl. gegen den Kl. erwirkten einstweiligen Verfügung verloren hat.
    BGH
    31.01.2003
  7. V ZR 333/01 - Abwohnbarer Baukostenzuschuß bei Wohnungsüberlassung als Mietvertrag
    Leitsatz: Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671).
    BGH
    31.01.2003
  8. V ZR 143/02 - Duldungspflicht für Abwasserrohr; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
    Leitsatz: a) Ein nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis kann auch durch spätere Parzellierung eines bebauten Gesamtgrundstücks entstehen, durch die vorhandene Gebäude rechtlich von ihrer bisherigen Abwasserentsorgung abgeschnitten werden. b) Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann in einem solchen Fall auch dann zur weiteren Duldung der Abwasserdurchleitung verpflichten, wenn das begünstigte Grundstück nicht an das belastete angrenzt.
    BGH
    31.01.2003
  9. V ZR 229/02 - Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im Grundbuch
    Leitsatz: Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.
    BGH
    31.01.2003
  10. 2Z BR 134/02 - Übermäßige bauliche Veränderung anläßlich einer Instandsetzung
    Leitsatz: Nehmen die Wohnungseigentümer im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme (hier: Anbringung eines Vollwärmeschutzes) bauliche Veränderungen vor, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung hinausgehen und einen Wohnungseigentümer mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (hier: Anbringung eines Geländers über der Terrassenbrüstung), kann dieser Wohnungseigentümer grundsätzlich Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Dem Anspruch kann, wenn die Kosten eines Rückbaus in keinem angemessenen Verhältnis zu den Beeinträchtigungen stehen, der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegenstehen. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Ausgleich des durch die Beeinträchtigung verursachten Wertverlustes des betroffenen Wohnungseigentums in Betracht kommen.
    BayObLG
    30.01.2003