« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 727)

  1. V ZR 435/02 - Auflassungsanspruch; Bodenreformgrundstück; Zuteilung
    Leitsatz: Die Zuteilung mehrerer Grundstücke aus der Bodenreform als Kleinstfläche an einen Begünstigten ist nicht deshalb nichtig, weil die Fläche der Grundstücke insgesamt mehr als 5.000 qm beträgt.
    BGH
    18.07.2003
  2. V ZR 187/02 - Rechtliches Gehör; übergangenes Vorbringen; Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren
    Leitsatz: a) Ein Berufungsurteil beruht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte. b) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sich nach einer rechtlichen Überprüfung in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Berufungsurteil aus anderen Gründen als richtig darstellt. c) Ist die Revision wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zugelassen, so ist die Überprüfung des Berufungsurteils in dem Revisionsverfahren, als das das Beschwerdeverfahren gemäß § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO fortgesetzt wird, nicht auf die Gesichtspunkte beschränkt, die für die Zulassung der Revision maßgebend waren.
    BGH
    18.07.2003
  3. V ZB 11/03 - Verwalterentlastung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
    Leitsatz: 1. Die Wohnungseigentümer, die der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses im Verfahren nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 WEG entgegentreten, sind hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung, mit der der Eigentümerbeschluß für ungültig erklärt worden ist, auch dann zur Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde befugt, wenn sie durch die gerichtliche Entscheidung keine persönlichen Nachteile erleiden. 2. Ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
    BGH
    17.07.2003
  4. I ZR 295/00 - Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme
    Leitsatz: Zur Frage der hinreichenden Individualisierung der Klagegründe durch konkrete Bezugnahme auf eine der Klageschrift beigefügte Anlage, welche die einzelnen Verträge, aus denen Schadensersatzansprüche hergeleitet werden, übersichtlich darstellt.
    BGH
    17.07.2003
  5. XII ZB 193/02 - Festsetzung der Vergütung für verauslagte Gerichtskosten; vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren und verauslagte Gerichtskosten
    Leitsatz: Verauslagte Gerichtskosten können nicht nach § 19 BRAGO festgesetzt werden.
    BGH
    16.07.2003
  6. XII ZR 65/02 - Schriftform auch für Vertreterzusatz bei BGB-Gesellschaft
    Leitsatz: Zur Einhaltung der Schriftform beim Abschluß eines langfristigen Mietvertrages durch einen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelnden Vertreter.
    BGH
    16.07.2003
  7. VIII ZR 11/03 - Kautionsauskehrung durch Zwangsverwalter auch in Altfällen
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.
    BGH
    16.07.2003
  8. VIII ZR 274/02 - Verwirkung des Minderungsrechts bei nachträglich eingetretenen oder bekannt gewordenen Mängeln der Mietsache
    Leitsatz: a) Hat ein Wohnungsmieter, dessen Mietvertrag vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 geschlossen worden ist, in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a. F. sein Recht zur Minderung der Miete verloren, weil er den Mangel längere Zeit nicht gerügt und die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter gezahlt hat, so verbleibt es hinsichtlich der bis zum 1. September 2001 fällig gewordenen Mieten bei diesem Rechtsverlust. Die Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes und der hierzu ergangenen Übergangsvorschriften führen nicht zu einem Wiederaufleben des Minderungsrechts. b) Für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten scheidet eine analoge Anwendung des § 536 b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a. F. getreten ist, aus. Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536 c BGB. Dies gilt auch für Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind. c) Soweit hiernach das Minderungsrecht des Mieters nach dem 1. September 2001 nicht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a. F. erloschen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Mieter dieses Recht unter den strengeren Voraussetzungen der Verwirkung (§ 242 BGB) oder des stillschweigenden Verzichts verloren hat.
    BGH
    16.07.2003
  9. VIII ZR 286/02 - Keine Erläuterung für erstmalige Betriebskostenumlage; Kosten der Nahwärme voll umlegungsfähig; Wärmelieferung
    Leitsatz: MHG § 14 Abs. 1 Satz 1 1. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MHG durften in den neuen Ländern bei Mietverträgen, die vor dem 11. Juni 1995 abgeschlossen worden waren, bis zum 31. Dezember 1997 unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch schriftliche Erklärung auf die Mieter umgelegt werden. In diesen Fällen ist § 4 Abs. 2 Satz 2 MHG, wonach die Erklärung nur wirksam ist, wenn in der Erklärung der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird, nicht heranzuziehen. II. BVO § 27 Abs. 1 i. d. F. vom 12. Oktober 1990 2. Zum Entgelt für die Wärmelieferung bei der eigenständigen ge-werblichen Lieferung von Wärme im Sinne von Nr. 4 c der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 zählen die kompletten vom Versorgungsunternehmen berechneten Kosten, einschließlich der darin enthaltenen Investitions- und Verwaltungskosten und auch der Unternehmergewinn des Lieferanten.
    BGH
    16.07.2003
  10. VIII ZR 30/03 - Zahlungspflicht des Eigentümers für Fernwärmekosten bei Leerstand; Betriebskosten bei Leerstand
    Leitsatz: Zur ergänzenden Vertragsauslegung eines Wärmelieferungsvertrags zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einem Grundstückseigentümer hinsichtlich des Grundkostenanteils für leerstehende Mietwohnungen.
    BGH
    16.07.2003