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62 S 52/03 - Mieterhöhungsverlangen in Textform; Nennung der Person des ErklärendenLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen in Textform muß (u. a.) die Person des Erklärenden genannt werden; dafür ist bei einer juristischen Person die Angabe notwendig, welche natürliche Person die Erklärung abgegeben hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.06.2003
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8. O. 301/03 - Entgeltansprüche; Erlösauskehranspruch; Investitionsrückgabe; NutzungsentgeltherausgabeLeitsatz: Gesetzlicher Erlösauskehranspruch gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 VermG gilt auch bei beschleunigter Rückgabe an den Berechtigten i. S. v. § 21 b InVorG.LG Berlin22.12.2003
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64 T 81/03 - Klagerücknahme; Kostenentscheidung; Wegfall der KlageveranlassungLeitsatz: Das Gericht kann unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens auch dann dem Schuldner auferlegen, wenn der Anlaß zur Einreichung der Klage schon vor Anhängigkeit der Sache weggefallen ist und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.09.2003
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63 S 282/02 - Minderung bei FoggingLeitsatz: Steht die Ursache für die Schwarzfärbung (Fogging) der Wohnung nicht fest, ist der Mieter zur Minderung berechtigt.LG Berlin20.06.2003
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63 S 292/02 - Wohnungsrücknahme ohne Rücksicht auf WohnungszustandLeitsatz: Der Vermieter ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rücknahme der Wohnung auch dann verpflichtet, wenn diese nicht vollständig geräumt ist. Eine Vorenthaltung der Räume durch den Mieter liegt nur dann vor, wenn sich aus Art und Umfang der zurückgelassenen Gegenstände ergibt, daß dem Vermieter eine Inbesitznahme nicht möglich ist. Ersatzansprüche wegen etwaigen Aufwands für die vollständige Räumung sowie wegen Rückgabe der Mietsache in beschädigtem oder verschlechtertem Zustand sind davon nicht berührt.LG Berlin25.04.2003
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63 S 362/02 - Rückgewähr der Mietkaution durch GrundstückserwerberLeitsatz: Bei einem Eigentumswechsel vor dem 1. September 2001 (Inkrafttreten der Mietrechtsreform) ist § 572 BGB a. F. weiterhin anwendbar. Der Erwerber haftet also für die Rückgewähr der Mietsicherheit nur, wenn ihm diese ausgehändigt worden ist oder er die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.05.2003
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63 S 365/01 - Mieterhöhung bei möbliertem WohnraumLeitsatz: 1. Der Mietspiegel ist als Beweismittel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ungeeignet, wenn ein erheblicher Teil der Miete (hier: für eine Einzimmerwohnung) aus einem "Möblierungszuschlag" besteht. 2. Für die Bewertung des Möblierungszuschlags ist auf den Zeitwert (Nutzungswert) der Möbel im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens abzustellen; dieser ist mit monatlich 2 % zu berücksichtigen.LG Berlin21.03.2003
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63 S 367/02 - Mietspiegel-Orientierungshilfe als Erkenntnisquelle für freie BeweiswürdigungLeitsatz: Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 unterfällt nicht der Vermutungswirkung des Mietspiegels selbst im Sinne des § 292 ZPO; sie ist jedoch eine im Rahmen der freien Beweiswürdigung anzuwendende Erkenntnisquelle.LG Berlin20.06.2003
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63 S 385/02 - Keine Wohnungsrückgabe durch Wohnungsschlüssel in den HauswartbriefkastenLeitsatz: Eine Wohnung ist dann zurückgegeben, wenn der Vermieter die Wohnungsschlüssel erhalten hat. Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Hauswartes reicht dafür nicht aus, es sei denn, eine entsprechende Rückgabe war zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin08.07.2003
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63 S 396/02 - Stillschweigender Verzicht auf Rückbaukosten durch WeitervermietungLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassenen Rückbaus zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands erlischt bei beanstandungsloser Weitervermietung, da hierin ein konkludenter Verzicht zu sehen ist.LG Berlin24.06.2003