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64 S 82/02 - Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für UnveränderbarkeitLeitsatz: Die Regelung, wonach die Miete bei einer Staffelmietvereinbarung mindestens ein Jahr unverändert bleiben muß, gilt für die erstmalige Vereinbarung einer Staffelmiete, nicht jedoch für einmalige Mietsenkungen auf Wunsch des Mieters während einer laufenden Staffelmietvereinbarung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.11.2003
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V ZR 65/03 - Mitbenutzungsrecht nach ZGBLeitsatz: EGBGB Art. 233 § 5 Mangels landesgesetzlicher Regelung bestimmt sich der Inhalt des einzutragenden dinglichen Rechts nach dem, was im konkreten Fall als Inhalt des Mitbenutzungsrechts nach § 321 Abs. 1 ZGB vereinbart wurde. ZPO §§ 548, 319 Widersprechen sich hinsichtlich der Zulassung der Revision der Tenor und die Begründung des Berufungsurteils und ist für den Revisionskläger nicht ersichtlich, ob dem Berufungsgericht ein Fehler bei der Tenorierung oder bei der Begründung unterlaufen ist, so beginnt für ihn - zumindest bei Nichtüberschreiten der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - eine neue Rechtsmittelfrist mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, mit dem die Zulassung der Revision klargestellt wird.BGH07.11.2003
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63 S 178/03 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei zu kurzen FristenLeitsatz: Ist in einem Fristenplan vorgesehen, daß Fenster, Türen und Heizkörper alle vier Jahre gestrichen werden müssen, ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.LG Berlin07.11.2003
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V ZR 141/03 - Wege- und Überfahrtrecht; Ausschluss der Richtigkeitsvermutung des GrundbuchsLeitsatz: Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.BGH07.11.2003
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III ZR 376/02 - Unwirksamer Vergleich bei unrichtiger VertragsauslegungLeitsatz: Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.BGH06.11.2003
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VG 29 A 294.02 - AufgebotsverfahrenLeitsatz: Zu den Anforderungen an das Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i. V. m. § 15 GBBerG.VG Berlin06.11.2003
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207 C 234/03 - Jeder Wert in der Mietspiegelspanne ortsüblich; OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Jeder Wert innerhalb der Spanne des Berliner Mietspiegels 2003 gibt die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. 2. Es ist deshalb nicht mehr notwendig, auf die Spanneneinordnung einzugehen.AG Charlottenburg05.11.2003
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XII ZR 134/02 - Ordentliche Kündigung bei fehlender Schriftform nicht treuwidrigLeitsatz: Ist ein Mietvertrag nicht in der für langfristige Mietverträge vorgeschriebenen Schriftform (§ 550 BGB = § 566 a. F. BGB) abgeschlossen worden, so ist eine darauf gestützte vorzeitige Kündigung nicht deshalb treuwidrig, weil der Mietvertrag zuvor jahrelang anstandslos durchgeführt worden ist.BGH05.11.2003
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VIII ZR 10/03 - Mietgleitklausel bei preisgebundenem Wohnraum; analoge Anwendung von § 321 a ZPOLeitsatz: 1. Eine analoge Anwendung des § 321 a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist. 2. Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321 a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen. 3. Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel "Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart." verstößt nicht gegen das Transparenzgebot. 4. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.BGH05.11.2003
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VIII ZR 320/02 - Beschränkung der RevisionszulassungLeitsatz: Zur Beschränkung der Revisionszulassung.BGH05.11.2003