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  1. 62 S 256/03 - Sammelheizung bei Verwendung von Heizkörpern des Mieters; Mietspiegel
    Leitsatz: Ist die Wohnung an eine Ölzentralheizung angeschlossen, gilt sie im Sinne des Mietspiegels als mit einer Sammelheizung ausgestattet, selbst wenn Heizkörper und Rohre innerhalb der Wohnung früher vom Mieter eingebaut worden waren.
    LG Berlin
    17.11.2003
  2. V ZR 346/02 - Herausgabe der Stellplatzablösesumme durch Rechtsnachfolge
    Leitsatz: Der Käufer, der als Rechtsnachfolger in die Rechte des Verkäufers aus einer Baugenehmigung eingetreten ist, kann die Stellplatzablösesumme, die diesem wegen Erlöschens der Baugenehmigung erstattet worden ist, nicht herausverlangen.
    BGH
    14.11.2003
  3. V ZR 72/03 - Bereinigungsfähigkeit; Erschließungsanlage; grundstücksbezogene Nutzungen; Mitbenutzungsrecht; Dienstbarkeit; Rechtsträger: Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: 1. Ihre Bereinigungsfähigkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz verliert eine nach § 1 SachenRBerG bereinigungsfähige Erschließungsanlage nicht dadurch, daß sie von dem Grundstückseigentümer in seinem Interesse verlegt wird (Fortführung von BGHZ 144, 25). 2. Der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG ist grundstücksbezogen in dem Sinne zu verstehen, daß das zu belastende Grundstück am 2. Oktober 1990 in dem bei Geltendmachung des Anspruchs abzusichernden Umfang dem herrschenden Grundstück gedient haben muß. Eine solche Nutzung kommt auch dem Rechtsnachfolger des Nutzers zugute. 3. Ein Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 ZGB kann auch konkludent vereinbart sein, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke das faktisch herrschende davon verkauft, dafür aber eine Anlage auf dem ihm verbleibenden Grundstück unentbehrlich ist. Das ist aber bei ehemals volkseigenen Grundstücken jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn das dienende Grundstück von einem Rechtsträger von Volkseigentum genutzt wurde (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, ZOV 2003, 91 = VIZ 1999, 489).
    BGH
    14.11.2003
  4. V ZR 102/03 - Nachbarrechtlicher Ausschluß des Beseitigungsanspruchs nach Fristablauf; Schranken des Selbsthilferechts; Entschädigung für Reinigungsmaßnahmen; Grenzabstand; Laubfall; Bäume
    Leitsatz: a) Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden. b) § 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB. c) Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB. d) Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwortlich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält. e) Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.
    BGH
    14.11.2003
  5. V ZR 144/03 - Grundstückskauf und Freistellungsverpflichtung; Freistellungsverpflichtung neben Grundstückskaufpreis
    Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG.
    BGH
    14.11.2003
  6. OVG 2 B 6.02 - Fußbodentiefe von Aufenthaltsräumen im Kellergeschoß
    Leitsatz: 1. Bei bestandsgeschützten Altbauten enthält die Regelung des § 77 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung Berlin keine Zusatzanforderung in bezug auf die Fußbodentiefe für Aufenthaltsräume in Erdgeschossen (1,50 m unter dem anschließenden Gelände); hier ist die Bauordnung Berlin in der aktuellen Fassung anzuwenden. 2. Ob bei Abgrabungen mit Stufen eine ausreichende Entfernung vor den Fenstern der Aufenthaltsräume im Kellergeschoß im Sinne des § 46 Abs. 1 Bauordnung Berlin eingehalten ist, hängt von der Entfernung und dem Neigungswinkel des Geländes ab. Eine Entfernung von weniger als 1 m dürfte nicht ausreichend sein. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin
    14.11.2003
  7. 63 S 175/03 - Trennbarkeit von AGB zu Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine zulässige Vertragsbedingung zur Überbürdung von allgemeinen Schönheitsreparaturen kann von einer unzulässigen Vertragsbedingung zur Durchführung erforderlich werdender Schönheitsreparaturen aufgrund von höherer Gewalt und nach Modernisierung getrennt werden, so daß in der Folge der Mieter die turnusmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführen muß. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.11.2003
  8. V ZR 28/03 - Ausschlussregelung für die Einräumung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt eines Fahr- und Wegerechts,
    Leitsatz: Die Ausschlußregelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 GBBerG gilt nicht für den Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG auf Einräumung einer Grunddienstbarkeit oder einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
    BGH
    14.11.2003
  9. 2Z BR 115/03 - Anspruch auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne
    Leitsatz: Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1,33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0,96 % und 8,63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLG 2002, 82).
    BayObLG
    13.11.2003
  10. VII ZR 26/03 - Verjährung für Prospekthaftungsansprüche
    Leitsatz: Prospekthaftungsansprüche beim Bauträgermodell verjähren in der regelmäßigen Frist des § 195 BGB a. F.
    BGH
    13.11.2003