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Urteil Zustimmung des Mieters zum Vermieterwechsel
Schlagworte
Zustimmung des Mieters zum Vermieterwechsel
Leitsatz
Der Mieter kann bei einer Vertragsübernahme (Vermieterwechsel) auch konkludent durch Mietzahlung zustimmen; eine ausdrückliche Zustimmung kann auch noch nach längerer Zeit (hier: ca. zwei Jahre) erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)
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