Urteil Zusicherung im Werkvertragsrecht
Schlagworte
Zusicherung im Werkvertragsrecht; Mangel; Ersatz der mangelbedingten Mehrkosten
Nichtamtlicher Leitsatz
1. Die Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht setzt nicht einen erkennbaren Einstandswillen des Unternehmers voraussetzt.;velmehr genügt das ernsthafte Versprechen des Unternehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft herzustellen .
2.Bei der Feststellung eines Werkmangels ist nicht auf die prozentuale Abweichung vom Leistungssoll abzustellen, sondern vor allem auf deren Auswirkungen auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzbarkeit.
3.Ist eine Haftung ds Werkunternehmers dem Grunde nach festgestellt hat, darf von der Zubilligung eines Ersatzes für die mangelbedingten Mehrkosten grundsätzlich nicht schon deshalb abgesehen werden, weil es an ausreichenden Anhaltspunkten für eine Schätzung des gesamten Schadens fehlt.
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