Urteil Wohnraumzuweisung
Schlagworte
Wohnraumzuweisung; Ausreiseverkauf; Manipulation; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Machtmissbrauch
Leitsätze
1. Nach § 1 Satz 1 WoLV DDR 1967 galt die Wohnraumlenkung für "den gesamten Wohnraum". Demzufolge durfte Wohnraum grundsätzlich nicht ohne staatliche Wohnraumzuweisung bezogen werden. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf kam als Ausnahme von diesem Erfordernis nur der Erwerb eines Eigenheims durch den Käufer in Betracht, der das Objekt bereits bewohnte (vgl. § 13 Abs. 2 WoLV DDR 1967). Diese Ausnahmeregelung griff dagegen in Fällen nicht ein, in denen der Grundstückserwerb bereits vor Bezug des Hauses erfolgte.
2. Ein Wohnraumzuweisungsverfahren, in dem noch nicht einmal die Antragstellung aktenkundig gemacht worden ist, kann darauf hinweisen, daß von vornherein nicht beabsichtigt war, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen.
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