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Urteil Vorkaufsrecht
Schlagworte
Vorkaufsrecht; vermögensrechtliche Vorkaufsrecht; Zurückbehaltungsrecht der Nutzer; Entschädigung für Bauwerk
Leitsatz
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses i. S. d. SchuldRAnpG ist das vermögensrechtliche Vorkaufsrecht gesetzlich erloschen, und gegen den Löschungsbewilligungsanspruch des Eigentümers besteht kein Zurückbehaltungsrecht der Nutzer wegen behaupteter Ansprüche auf Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG.
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