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Urteil Verweisungsbeschluss
Schlagworte
Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung
Nichtamtlicher Leitsatz
Ein Verweisungsbeschluß ist nicht verbindlich, wenn er auf Willkür beruht, also ihm jedede rechtliche Grundlage fehlt; hierfür genügt es nicht, dass der Verweisungsbeschluß inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist.
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