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Urteil Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid für künftige Forderungen
Schlagworte
Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid für künftige Forderungen
Leitsatz
Die Zustellung eines Mahnbescheids unterbricht auch dann die Verjährung, wenn zur Zeit der Zustellung, von der Sachbefugnis abgesehen, noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
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