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Urteil Streitwert für vorübergehend wiederkehrende Leistungen
Schlagworte
Streitwert für vorübergehend wiederkehrende Leistungen
Leitsatz (nicht amtlich)
Werden Ansprüche gegen den Rechtshängigkeitsbesitzer aus § 989 BGB geltend gemacht , richtet sich der Streitwert nicht nach § 9 ZPO.
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