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Urteil Rücknahme vor Zustellung der Klage
Schlagworte
Rücknahme vor Zustellung der Klage
Leitsatz
Eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist auch dann möglich, wenn der Kl. wegen des Wegfalls des Klageanlasses die Klage zu einem Zeitpunkt zurückgenommen hat, in dem die Klage noch nicht zugestellt war, und wenn die Zustellung auch danach nicht mehr erfolgt ist.
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