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Urteil Quotenklausel für Schönheitsreparaturen und Umbauarbeiten
Schlagworte
Quotenklausel für Schönheitsreparaturen und Umbauarbeiten
Leitsatz
Die Rechtsprechung des BGH, wonach bei nachträglichen Umbauarbeiten der Mieter für fällige Schönheitsreparaturen einen Geldausgleich in Höhe des Wertes der zu schätzenden Eigenleistung schuldet, ist auf den Fall der Quotenklausel übertragbar.
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