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Urteil Nichtigkeit der Vollmacht bei Geschäftsbesorgungsvertrag


Schlagworte

Nichtigkeit der Vollmacht bei Geschäftsbesorgungsvertrag; Duldungsvollmacht bei nichtigem Geschäftsbesorgungsvertrag

Leitsätze

a) Ist ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine unzulässige Rechtsberatung gerichtet und daher wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i. V. mit § 134 BGB nichtig, so ist davon nach dem Schutzzweck grundsätzlich auch die vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht betroffen.

b) § 171 und § 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers gemäß Art. 1 § 1 RBerG i. V. mit § 134 BGB nichtig ist.

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