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Urteil Minderung bei PAK-Belastung
Schlagworte
Minderung bei PAK-Belastung
Leitsätze
1. Bei erheblicher Belastung der Atemluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ist die Miete für die gesamte Wohnung um 15 % zu mindern. 2. Hatte der Mieter keine Kenntnis von der Belastung, beträgt die Minderungsquote nur 5 %.
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