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Urteil Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Schlagworte
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz
Über die Sonderregelung des § 494 a Abs. 2 ZPO hinaus sind dem Antragsteller die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, wenn das Verfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrags oder dadurch beendet wird, daß es nicht weiter betrieben wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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