Urteil Kommune:Gebietskörperschaft
Schlagworte
Kommune:Gebietskörperschaft; Kommunalverfassung; Gesamtrechtsnachfolger
Leitsatz
1. Die Kommunen in den neuen deutschen Bundesländern sind durch die Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 neu gegründet worden. Sie sind mit den Kommunen, die in der DDR bis zum "Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht" vom 18. Januar 1957 als Gebietskörperschaften bestanden haben, nicht identisch.
2. Die neu gegründeten Kommunen sind weder Gesamtrechtsnachfolger des ehemaligen Rats der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises in ihrem Gebiet noch der bis 1957 dort existenten Gebietskörperschaft.
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