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Urteil Keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten bei entgegenstehender Vereinbarung ohne ausdrückliche Erklärung
Schlagworte
Keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten bei entgegenstehender Vereinbarung ohne ausdrückliche Erklärung
Leitsatz
Ist im Mietvertrag vereinbart, daß Heizkosten allein nach der Nutzfläche umzulegen sind, kann der Vermieter mit Wirkung für die Zukunft verbrauchsabhängige Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung verlangen; die bloße Übersendung einer entsprechenden Heizkostenabrechnung reicht nicht.
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