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Urteil Keine Mietminderung bei Wohnflächenabweichung von nicht deutlich mehr als 10 %


Schlagworte

Keine Mietminderung bei Wohnflächenabweichung von nicht deutlich mehr als 10 %

Leitsatz (der Redaktion)

Eine "Ca.-Wohnflächenangabe" im Mietvertrag stellt keine Zusicherung, sondern lediglich eine unverbindliche Objektbeschreibung dar. Eine Mietminderung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße nicht um deutlich mehr als 10 % von der im Vertrag genannten Größe abweicht.

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