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Urteil irrtümliche Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist


Schlagworte

irrtümliche Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Leitsatz

Hat der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist im behaupteten Einverständnis des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten verlängert, so ist diese Verfügung auch dann wirksam, wenn das vom Antragsteller infolge eines Mißverständnisses irrtümlich angenommene Einverständnis des Gegners in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat.

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