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Urteil Gesellschaftsrechte für Treugeber
Schlagworte
Gesellschaftsrechte für Treugeber
Leitsatz
Einem Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird, für den aber ein Gesellschafter treuhänderisch Anteile hält, können durch Vereinbarung mit allen Gesellschaftern unmittelbare gesellschaftsrechtliche Rechte und Ansprüche eingeräumt werden.
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