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Urteil Fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung durch gewerblichen Zwischenmieter
Schlagworte
Fristlose Kündigung wg. Gesundheitsgefährdung durch gewerblichen Zwischenmieter
Leitsatz
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume steht grundsätzlich auch dem (hier: gewerblichen) Zwischenmieter im Verhältnis zum Hauptvermieter zu.
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