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Urteil Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach Lohnabtretung
Schlagworte
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach Lohnabtretung
Leitsatz
Wird eine Lohnforderung abgetreten und beruft sich der Zedent auf eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (§ 850 f. Abs. 1 ZPO), so entscheidet über den Umfang der Abtretung das Prozeßgericht, nicht das Vollstreckungsgericht.
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