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Urteil Bewerber um Notarstelle
Schlagworte
Bewerber um Notarstelle; Auswahlermessen der Justizverwaltung für Anwaltsnotarstelle
Leitsätze
Der (potentielle) Bewerber um eine Notarstelle kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht eine Überprüfung der Zahl der Notarstellen erreichen.
Bei der Vergabe von Anwaltsnotarstellen darf die Landesjustizverwaltung die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen.
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