Urteil Anspruch auf Anschlußförderung
Schlagworte
Anspruch auf Anschlußförderung
Leitsätze
1. Ein Förderungsgrundbescheid der WBK aus dem Jahre 1987 ist als rechtsverbindliche Zusage einer Anschlußförderung nach Ablauf von 15 Jahren auszulegen.
2. Die Einstellung der Anschlußförderung kann weder mit einer Notlage des Berliner Landeshaushalts noch mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes begründet werden; die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage liegen nicht vor.
3. Auch ohne rechtsverbindliche Zusage der Anschlußförderung im Bewilligungsbescheid folgt aus den Besonderheiten des Berliner Förderungsmodells ein Anspruch auf Anschlußförderung aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes.
(Leitsätze der Redaktion)
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